Maika Haimann

Beides ist in fast allen Fällen praxistauglich vereinbar.
Bei einem nicht verkehrssicheren Habitatbaum können folgende Maßnahmen durchgeführt werden, um den Baum als Ganzes oder die Habitatstruktur(en) zu erhalten bzw. den aktuellen Wildtierbesatz zu schützen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit des Baumes zu gewährleisten:
(Nach: DIETZ, DUJESIEFKEN, KOWOL, REUTHER, RIECHE, WURST (2019): Artenschutz und Baumpflege)
Mit unserem qualifizierten Team, bestehend aus Baum- und Artenschutzsachverständigen stehen wir Ihnen lösungs- und praxisorientiert zur Seite.
Alle artenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen am Baum werden durch uns, ggf. in Zusammenarbeit mit Behörden, begleitet und koordiniert. Zu unserem Aufgabenschwerpunkt gehört die Untersuchung und fachliche Bewertung von Habitatbäumen.
Für unsere Kunden und Baumeigentümer erarbeiten wir Konzepte zur Vereinbarkeit von Verkehrssicherungspflicht und Natur- und Artenschutz.