Maika Haimann

Wir schützen und bewahren Tiere und deren Lebensstätten an und in Bäumen und erarbeiten ggf. Ausgleichs- und Vermeidungskonzepte. Dies dient der nachhaltigen Entwicklung und Erhaltung wertvoller Habitatbäume.
Zur Überprüfung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Relevanz bieten wir individuelle, projektbezogene Leistungen an.
Artenschutzrechtliche Überprüfung (ARÜ) und Bewertung von Einzelbäumen
Artenschutzrechtliche Überprüfung und Bewertung von Baumbeständen
Ein Teil des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) regelt den Artenschutz.
Wildtiere und Wildpflanzen sowie deren Lebensstätten sind grundsätzlich sämtlich gesetzlich geschützt!
Hierbei besteht ein dreistufiges System. Je nach Zuordnung der jeweiligen Tier- oder Pflanzenart zu einer der drei Kategorien gibt es Unterschiede hinsichtlich der Verbote, der ggf. erforderlichen Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen und der Bußgelder bzw. Strafen bei widerrechtlichem Verhalten.
Diese Schutzregelung staffelt sich in:
Allgemeinen Schutz §39 BNatSchG
Besonderen Schutz §44 BNatSchG
Strengen Schutz §44 BNatSchG